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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13   

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https://dejure.org/2013,40243
LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2013,40243)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2013,40243)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2013 - 8 TaBV 5/13 (https://dejure.org/2013,40243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Kundendienstmitarbeiters in einem Einrichtungshaus; Zustimmungsersetzung bei zutreffender Eingruppierung nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzel- und Versandhandel Rheinland-Pfalz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Kundendienstmitarbeiters in einem Einrichtungshaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 09.09.1997 - 13 TaBV 15/97

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13
    Im Hinblick auf diese eingeschränkten Entscheidungsbefugnisse des Mitarbeiters und die Vorgaben, nach denen er sich zu richten hat, kann von einer "größeren Verantwortung" im Tarifsinne nicht ausgegangen werden (vgl. LAG Hamm v. 09.09.1997 - 13 TaBV 15/97 - zitiert nach juris).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13
    Eine solche größere Verantwortung im Tarifsinne hieße, dass der Arbeitnehmer eine Verantwortung zu tragen hätte, die größer wäre als diejenige eines Angestellten mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit (BAG v. 04.08.1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2013 - 8 TaBV 5/13
    In diesem allgemeinen Sinne ist unter "Verantwortung" die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihm übertragenen Arbeitsbereich "Kundenservice/Return" (Umtauschschalter) die dort zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsmäßig ausgeführt werden (vgl. BAG v. 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94 - AP Nr. 215 zu § 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2018 - 8 TaBV 35/17

    Eingruppierung - Gehaltstarifvertrag für Einzelhandel in Rheinland-Pfalz

    Im Übrigen habe das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 zutreffend entschieden, dass mit Blick auf die bei der Arbeitgeberin geltenden Wertgrenzen eine "größere Verantwortung" im Tarifsinn ausgeschlossen sei (LAG Rheinland-Pfalz 21. August 2013 - 8 TaBV 5/13 -) .

    Im Hinblick auf die eingeschränkten Entscheidungsbefugnisse des Mitarbeiters und die Vorgaben, nach denen er sich zu richten hat, kann von einer "größeren Verantwortung" im Tarifsinn nicht ausgegangen werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. August 2013 - 8 TaBV 5/13 - Rn. 45) .

  • ArbG Krefeld, 26.10.2017 - 1 BV 5/17

    Eingruppierung, Einzelhandel, Supervisor

    Die jedem Angestellten im kaufmännischen Bereich obliegende Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben rechtfertigt keine höhere Eingruppierung (LAG S.-Pfalz 21. August 2013 - 8 TaBV 5/13 - Rn. 44).
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